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Pass, Visum, Impfungen und Passports, Visas, Impfungen |
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Stellen Sie sicher, dass Ihr Pass gültig ist und dass er
mindestens bis drei Monate NACH Ihrer Rückkehr aus Südafrika gültig
ist.
· Die
Verantwortung für einen gültigen Pass, allfällig notwendige Visas,
Impfungen liegt alleine beim Kunden. Augrabies Extreme Marathon cc kann
für keine allfällligen Konsequenzen irgendeiner Art für fehlende
Dokumente, Impfungen, usw. haftbar oder verantwortlich gemacht werden.
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Preise |
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Die Preise umfassen die Details, die in den verschiedenen
Paketen in der Preisliste enthalten sind.
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Die Preise schliessen keine persönlichen Dinge, Getränke,
Verpflegungen, Telefongebühren und andere Dinge, die im Programm
nicht erwähnt sind, ein.
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Bis Augrabies Extreme Marathon cc die vollständige Zahlung
erhalten hat, behalten wir uns vor dem Kunden Änderungen zu belasten.
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Ist die vollständige Bezahlung eingetroffen gilt der Preis als
definitiv.
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Buchung und Bezahlung |
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Eine Reservationsgebühr pro Teilnehmer ist bei der Buchung fällig.
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Wir behalten uns das Recht vor jede Anmeldung zu annullieren, falls
die Zahlungen nicht zu den in der Preisliste angegebenen Terminen
eintreffen.
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Eine detaillierte Angabe zur Reservationsgebühr und Zahlungsterminen
ist in der Preisliste enthalten.
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Annullation |
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Falls ein Teilnehmer seine Reservation anulliert, behält sich
Augrabies Extreme Marathon cc das Recht vor den ganzen
Reservationsbetrag und allfälligen Schadenersatz zu fordern.
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Der maximale Anullationsbetrag sieht wie folgt aus:
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Vom Zeitpunkt der Buchung bis
31 Juli 2010
Registrierungsgebühr
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Nach dem 01 August
2010 50% des Startgeldes
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Nach dem 01 Oktober
2010 100% des Startgeldes
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Versicherung |
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Es wird wärmstens empfohlen eine Anullationsversicherung
abzuschliessen, die im Falle der Verhinderung durch Krankheit,
Unfall oder Verletzung eine Teilnahme verunmöglicht..
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Es ist obligatorisch eine Krankheits- und Unfallversicherung für die
Dauer der Austragung zu haben.
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Verantwortlichkeit |
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Augrabies Extreme Marathon cc ist verantwortlich für die
Organisation und die Services gemäss Reiseplan (Itinerary).
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Für jede Tour und alle Tour Arrangements die gemäss den
abgemachten Bedingungen von Augrabies Extreme Marathon cc gebucht
werden, sind deren Mitarbeiter und Agenten in keiner Art haftbar für
Verluste, Schäden, Unfälle, Verspätungen oder Unanehmlichkeiten
jedwelcher Person, oder deren Gepäck oder anderes Eigentum, wann und
wie dies auch eintreten mag.
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AUGRABIES EXTREME-MARATHONS cc, deren
Angestellte und Agent sind auch nicht haftbar für jeden sich daraus
ergebenden Verlust oder Schaden welcher Art auch immer.
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South African Airways und andere IATA Transportunternehmen
können nicht verantwortlich gemacht werden für Unterlassungen oder
Ereignisse während der Zeit in der Passagiere sich nicht an Bord des
Flugzeuges befinden.
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Die Haftung der Transportgesellschaft für Vorkommnisse,
Ereignisse und Unterlassungen während des Lufttransports wird durch
die entsprechenden Gesetze und Reglemente, die auf dem Ticket der
Transportgesellschaft angegeben sind, geregelt.
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Augrabies Extreme Marathon cc ist nicht haftbar für jede Art
von höherer Gewalt, Streik, Unruhen, zivilem Ungehorsam, Diebstahl
oder anderen Umständen, die nicht unter seiner Kontrolle sind.
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Änderungen der Route |
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Wir unternehmen jede Anstrengung um die publizierte Route
einzuhalten, wir behalten uns aber das Recht vor, Änderungen zu
Ihrem Nutzen zu machen.
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Es kann vorkommen, dass Wetterbedingungen eine Änderung in der
Routenwahl erfordern, dies gibt auf keinen Fall das Recht auf eine
Rückvergütung.
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Für nicht benützte Services wird keine Rückvergütung erstattet.
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Augrabies Extreme Marathon cc behält sich das Recht vor,
Druckfehler oder Auslassungen zu jeder Zeit zu korrigieren, die
nicht betroffenen Teile behalten ihre Gültigkeit.
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Bustransport |
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Es kann notwendig sein, dass Busse auf Passagiere von
verspäteten Flügen oder auf Gepäck das nicht eingetroffen ist warten.
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Gerichtsbarkeit
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Augrabies Extreme Marathon cc und der Kunde akzeptieren hiermit
Section 45(1) des Magistrate’s Court Act No. 32 von 1944 als
anwendbar in jedem Falle eines Prozesses, welcher von jedem der
beiden zur Urteilsfindung durch den Magistrate’s Court angestrengt
werden kann. Welcher im Falle einer Urteilsfindung nach Section
28(1) des oben erwähnten Act Recht sprechen wird. Die eingeklagte
Partei hat das Recht den Fall an den Supreme Court of South Africa
weiterzuziehen. In einem solchen Falle werden die Kosten in
Übereinstimmung mit dem dannzumal gültigen anwendbaren
Gebührentarif des Supreme Court festgelegt. Augrabies Extreme
Marathon cc und der Kunde vereinbaren, dass für diesen Vertrag und
allen anderen Abmachungen in diesem Zusammenhang das südafrikanische
Recht gilt.
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